Beitragsordnung
– Beitragsordnung –
Stand: 2018
Gemäß dem Beschluss der Vorstandssitzung vom 22.12.2017, der durch die Mitgliederversammlung vom vom 09.02.2018 gebilligt wurde, gibt der Vereinsvorstand folgendes bekannt:
Am Anfang eines jeden Kalenderjahres sind die Vereinsmitglieder laut Satzung verpflichtet den jährlich anfallenden Mitgliedsbeitrag bis zum 31.03. des laufenden Kalenderjahres in voller Höhe an die Vereinskasse zu entrichten. Dieser beträgt für:
natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich nicht in einer Berufs- oder schulischen Ausbildung befinden | 40,00 Euro |
natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich in einer Berufs- oder schulischen Ausbildung befinden | 20,00 Euro |
jurististische Personen | 150,00 Euro |
Die Mitgliedschaft Minderjähriger kann durch den Vereinsvorstand nur nach schriftlicher Zustimmung durch die/den Erziehungsberechtigte(n)/gesetzliche(n) Vertreter(in) anerkannt werden.
Für das Geschäftsjahr 2018 gelten die Beitragssätze der Beitragsordnung bereits.
gez. der Vereinsvorstand